AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 2.0 September 2018

 1. Vertragsbedingungen

Nachstehende Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der Agentur «Anna Ernst», folglich AE genannt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

 2. Leistungen

AE erbringt folgende Leistungen im Bereich Interiorstyling, Fotostyling und Eventstyling: Auftragsvorbereitung und Planung, Konzeption und Entwürfe, Detailgestaltung, Ausführung und Realisation. Für weitere Leistungen im Bereich Umsetzung wie Malerarbeiten, Schreinerarbeiten, Grafikarbeiten teilweise Fotografischen Arbeiten, arbeitet AE mit ausgewählten Spezialisten zusammen, welche von AE vermittelt werden können.

 3. Treuepflicht und geschäftsgeheimnis

Die Agentur AE verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erledigen. Anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen werden vertraulich behandelt. 

4. Urheberrecht

Die Urheberrechte an allen von der Agentur AE geschaffenen Werken (Konzepte, Entwürfe, Fotografien usw.) gehören grundsätzlich AE. Aus diesem Grundsatz folgt unter anderem, dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von AE nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Arbeiten – insbesondere an der Gestaltung – vorzunehmen. Idee und Gestaltung bleiben geistiges Eigentum von AE.

 5. Nutzungsumfang

Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch die Agentur AE gestalteten Werke ergibt sich aus dem Auftragsbeschrieb, beziehungsweise der Offertenstellung. Die von AE geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geographsche Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von AE einzuholen und entsprechend zu entschädigen.

 6. Gewährleistung

Bei Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltung von Werken (Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, elektronische Daten, usw.), die durch den Kunden angeliefert werden, geht AE davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

 7. Aufbewahrungspflicht

Die Agentur AE bewahrt die Auftragsunterlagen und insbesondere die digitalen Daten für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist es ohne anders lautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit. Bei umfangreichen Arbeiten können die Speichermedien von AE anteilmässig verrechnet werden.

 8. Herausgabe von Daten und Originalen

Die elektronischen Daten und Originale, gehören grundsätzlich der Agentur AE und werden dem Kunden nur für die vereinbarte Nutzung zur Verfügung gestellt.

 9. Belegexemplare

Von allen produzierten Arbeiten (inkl. Nachdrucke) ist der Agentur AE unaufgefordert 10 einwandfreie Belege, bei Büchern oder anderen wertvollen Stücken 5 Exemplare, zu überlassen. AE steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.

 10. Auftrags Vorbesprechung

Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Briefing, Erörterungsgespräch) für einen Gestaltungsauftrag ist kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich.

 11. Offerten

Die aufgrund ungefährer Angaben erstellte Kostenschätzung gilt als unverbindlicher Richtwert. In der Offerte nicht erwähnte Mehrleistungen werden zusätzlich verrechnet. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten, Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen, usw.) sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet. Bei unbefristeten Offerten von AE erlischt die Preisbindung nach 60 Tagen. Preisangaben von AE beziehen sich ausschliesslich auf die Gestaltung, nicht aber auf die Kosten des Materiales oder arbeiten von Dritten. Diese werden separat ausgewiesen.

 12. Leistungen und rechnungen dritter

Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Kunde haftet für die Rechnungen der anderen Handerker, Maler oder anderen Dienstleistern. AE tritt

ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Kunden auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden. Zur Kontrolle müssen Rechnungen von Dritten jeweils im Doppel an AE zugestellt werden.

 13. Verrechnung

Die auf der Offerte aufgeführten Beträge sind Netto-Beträge in Schweizer Franken. Die Rechnungen sind zahlbar innert 14 Tagen nach Rechnungsdatum, wenn nichts anderes vermerkt ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat AE Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.

 14. Auftrags Erteilung

Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Fax, Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.

15. Grundsätzlich bei Aufträgen

Der Einzelauftrag bezieht sich auf eine einzelne Arbeit. Nach Auftragsabschluss bestehen keine weiteren Verpfichtungen. Der Dauerauftrag wird vertraglich geregelt und kommt vor allem bei Gesamtkonzepten bzw. Kampagnen zum Einsatz. Er regelt den inhaltlichen, zeitlichen und geografschen Geltungsbereich sowie das Budget.

 16. Autor Korrekturen

Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind im Kostenvoranschlag enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt.

 17. Gut zum Druck

Der Auftraggeber ist verpfichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturangaben, unterzeichnet und innerhalb aufgeführter Frist zu retournieren. Das OK kann auch via E-Mail erfolgen.

 18. Abrechnungsphasen

Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages gemäss Offerte für sich oder der gesamte Auftrag als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Agentur AE einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen vollständig erbracht oder begonnen wurden. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten für bereits erstandenes Material oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

 19. Komissionen

AE ist berechtigt eventuelle Vermittlungskommissionen, je nach Auftragsgrösse, in Anspruch zu nehmen.

 20. Rechnungskontrolle und Auskünfte

AE verpfichtet sich die Rechnungen von Dritten gemäss erbrachten Leistungen zu kontrollieren und zu prüfen. Auskünfte über Rechnungen Dritter sowie von AE kann der Kunde jederzeit verlangen.

 21. Haftungsbeschränkung

Der Agentur AE übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selber zu tragen, beziehungsweise zu versichern. Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter Schäden aus Mängeln wird abgelehnt. Die Haftung beschränkt sich auf grobes Verschulden.

 22. Mängelrüge

Die von AE erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen.